suchen  
Einfach die bessere Honorarabrechnung ...

So erreichen Sie uns!

Mo.- Do.  7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr.           7:30 Uhr - 13:30 Uhr

Zentrale:
04 21 - 360 85-0

Beratung für Ärzte/Chefärzte:
04 21 - 360 85-37

Beratung für Zahnärzte:
04 21 - 360 85-71

FAQ
fold faq
Für wen ist die Abrechnung mit der PVS/ Bremen gedacht?

Wir richten uns mit unserer Dienstleistung an alle niedergelassenen Ärzte, Praxiseinheiten, Cherfärzte und Kliniken in Deutschland.

Für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen haben wir unser ganzes Know-how in unserer Tochtergesellschaft PVS dental gebündelt.

fold faq
Vertritt die PVS/ Bremen auch meine berufspolitischen Interessen?

Die Bedeutung der Privatliquidation für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis nimmt angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen kontinuierlich zu. Selbstverständlich nehmen wir auch die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder wahr und konzentrieren unsere Kräfte im Verband der PVS auf den Erhalt und Ausbau der privatärztlichen Tätigkeit.

fold faq
Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit der PVS/ Bremen?

Für die Zusammenarbeit sind nur wenige vertragliche Vereinbarungen erforderlich.

Füllen Sie einfach das Online-Kontaktformular aus und schon werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an (04 21 - 360 85 37).

Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch in Ihrem Hause zur Verfügung.

fold faq
Müssen meine Patienten eine Einverständniserklärung unterschreiben?

Die Einwilligung des Patienten ist nach dem Bundesgerichtshof für eine Weitergabe der Daten an Dritte, in diesem Fall an die PVS, zwingend erforderlich. Gerade zahlungsunwillige Patienten versuchen im Streitfall häufig, sich zunächst aus formalen Gründen wegen fehlender Einverständniserklärung der Zahlungspflicht zu entziehen.

Die Einverständniserklärungen werden Ihnen kostenlos von uns zur Verfügung gestellt. Sie wird einmalig vor der Behandlung unterschrieben und verbleibt in Ihrer Praxis.

fold faq
Wie stelle ich die Abrechnungsdaten der PVS/ Bremen zur Verfügung?

Sie stellen uns Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung, wann immer Sie wünschen

  • online - für die erforderliche Sicherheit sorgt unser PVS dialog
  • per Diskette oder CD
  • oder in Papierform
fold faq
Ist eine umfassende Online-Abrechnung mit der PVS/ Bremen möglich?

Mit unserem Online-Portal PVS dialog können Sie im Grunde Ihre komplette Privatliquidation schnell und flexibel übers Internet abwickeln. Alle Details finden Sie hier.

Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns einfach an (04 21 - 360 85 29).

fold faq
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner bei der PVS/ Bremen?

Sie können sich darauf verlassen, dass wir schnell und umfassend mit Ihrer Praxis vertraut sind und stets ein offenes Ohr für Ihre gebührenrechtlichen Fragen haben. Ihre Rechnungen werden von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet - Unstimmigkeiten werden nach Absprache korrigiert.

fold faq
Findet eine Prüfung meiner Abrechnungsdaten statt?

Die PVS/ Bremen denkt mit: Wir prüfen bei allen Rechnungen, ob Leistungen, die zwingend zusammengehören, auch aufgeführt sind. Unsere Plausibilitätsprüfung sichert eine GOÄ- (bzw. GOZ-)konforme Rechnungsstellung. Wir machen Sie aufmerksam, wenn Leistungen aufgeführt wurden, die im Ausschluss zu parallel angegebenen Leistungen stehen.

fold faq
Werden Bonitätsprüfungen durchgeführt?

Gerne führen wir für Sie optional Bonitätsprüfungen zum Preis von 5,00 EUR (netto) je Anfrage durch. Rufen Sie uns einfach an (04 21 - 360 85 55)

fold faq
Was geschieht mit unzustellbaren Rechnungen?

Falls Rechnungen aufgrund fehlerhafter Anschriften, Umzug oder Tod der Patienten nicht zugestellt werden können, ermitteln wir für Sie die korrekten, aktuellen Adressen bzw. Zahlungspflichtigen.

fold faq
Wann kann ich über mein Honorar verfügen?

Die Auszahlung der eingegangen Honorar an Sie erfolgt 14-tägig oder monatlich - so wie Sie es möchten.

Zusätzlich können Sie Ihre Liquidität mit unserem Vorauszahlungsservice cashDIRECT selbst steuern. Unmittelbar nach Rechnungsbearbeitung erhalten Sie bis zu 90 % des Honorars. Damit machen Sie sich vom Zahlungsverhalten Ihrer Patienten unabhängig. Für diesen Service berechnen wir eine Gebühr von 1,1% (mehrwertsteuerfrei) des bevorschussten Betrages.

fold faq
Habe ich nach der Rechnungsstellung die Möglichkeit die Rechnungen einzusehen?

Auf Anfrage hält die PVS/ Bremen ein umfassendes elektronisches Archiv für Sie bereit. Über unseren Online-Service PVS dialog können Sie jede Rechnung direkt einsehen und/oder ausdrucken (PDF-Download).

fold faq
Bin ich an Kündigungsfristen gebunden, wenn ich die Zusammenarbeit mit der PVS/ Bremen beenden möchte?

Teilen Sie uns einfach mit, wenn Sie die Zusammenarbeit mit uns beenden möchten. Selbstverständlich werden wir alle noch offenen Rechnungsangelegenheiten in gewohnter Weise für Sie abwickeln. Zu gegebener Zeit werden wir dann Ihr Mitgliedskonto auflösen.

fold faq
Welche Vorteile haben meine Patienten?

Wir stehen auch Ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite, z.B. für

  • Hilfe bei Beanstandungen
  • Rückfragen zu Rechnungen
  • Zweitschriften zu Rechnungen
fold faq
An wen kann sich mein Patient wenden, wenn der Kostenträger die Rechnung beanstandet?

Unser Sachbearbeiterteam steht für eventuelle Korrespondenz mit Kostenträgern jedem Ihrer Patienten unterstützend zur Seite. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell - auch im Sinne Ihrer Patienten.

Sitemap/Schnellzugriff