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Abrechnungsempfehlungen der BÄK und BZÄK im Rahmen der COVID-19-Pandemie


Um die mit den Vorgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Aufwände abzubilden, haben sich sowohl die Bundesärztekammer (BÄK) als auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern aktuell u. a. auf folgende Abrechnungsmöglichkeiten verständigt.

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Neue Regelung zur Abrechnung der Leichenschau ist ab 01.01.2020 in Kraft getreten

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Vergütung der Leichenschau ab 2020

Die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte“ schafft drei neue Gebührenpositionen in der GOÄ:

  • Nummer 100 GOÄ – vorläufige Leichenschau (Mindestdauer 20 Minuten)
  • Nummer 101 GOÄ – eingehende Leichenschau (Mindestdauer 40 Minuten)
  • Nummer 102 GOÄ – Zuschlag zu 100/101 bei Untersuchung einer Leiche mit unbekannter Identität und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Mindestdauer 10...

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VIDEOSPRECHSTUNDE – Abrechnungsfragen in Zeiten von Corona

Videosprechstunde

Eigentlich ist das nichts Neues, dass Ärzte per Telefon oder Videokonferenz Patienten beraten. Das Berufsrecht sah dazu bisher vor, dass vor oder nach einer solchen Fernbehandlung ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattfinden musste, wenn die Leistungen abrechenbar sein sollten.

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