Privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können sich spätestens Anfang Juni
am deutschen Covid-19-Impfprogramm beteiligen und somit einen
wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der gegenwärtigen Pandemie leisten.
Nach der bislang gültigen Impfverordnung des Bundes wurde den
Privatärztinnen und -ärzten unter Hinweis auf die notwendige, aber
fehlende Infrastruktur zur Dokumentation des Impffortschrittes im
Monitoring des RKI eine Beteiligung verwehrt.
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