Unterdessen halten es politische Beobachter für ausgemacht, dass die Union am dualen System in der Krankenversicherung festhalten wird. Kompromisse sind also gefragt. Etwa die Wiederherstellung der paritätischen GKV-Finanzierung oder die in Hamburg gerade beschlossene Öffnung der GKV für Beamte. Dem CDU-Gesundheitsexperten Michael Hennrich wird sogar nachgesagt, Sympathien für eine ein heitliche Gebührenordnung zu hegen.

Damit werde allerdings die Bürgerversicherung durch die Hintertüre eingeführt, warnt Stefan Tilgner, Geschäftsführer des Verbands der privatärztlichen
 Verrechnungsstellen, in einem Thesenpapier, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Eine einheitliche Gebührenordnung werde wohl kaum in Anlehnung an die Einzelleistungsvergütung der GOÄ entwickelt werden, prognostiziert Tilgner, "denn dann explodieren die Kosten". Vielmehr werde "der ganze Regulierungsapparat des EBM über die Abrechnungssystematik für privatärztliche Leistungen gestülpt werden müssen". Damit hielten Mengenbegrenzung, Quotierung und abgestaffelte Vergütung Einzug in die Privatmedizin. – Laut letzten Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV  (aus 2015) summiert sich der Mehrumsatz, den Niedergel assene pro anno mit der Behandlung von Privatpatienten erwirtschaften, auf sechs Milliarden Euro.

Auch für die Idee, Beamten mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Krankenversicherung – gesetzlich oder privat – einzuräumen, kann sich PVS-Geschäftsführer Tilgner nicht erwärmen. "Die nachvollziehbar schwierige Situation von Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen mit kinderreichen Familien wird politisch für die Bürgerversicherung ausgeschlachtet. Dabei ist es Aufgabe von Bund und Ländern, ihre Dienstherrenpflicht gegenüber ihren Beamten angemessen zu erfüllen." Eine einheitliche Gebührenordnung, ist Tilgner überzeugt, gefährde die Wirtschaftlichkeit vieler Arztpraxen. Infolgedessen verliere die Niederlassung für den Mediziner-Nachwuchs an Attraktivität. (cw)