Nachdem der Bundesrechnungshof im April 2011 herausstellte, dass etwa jede dritte Krankenhausrechnung fehlerhaft sei und damit 875 Millionen Euro zu Unrecht an Kliniken gezahlt worden seien, hält die Bundesregierung diese Schadenshöhe für „überschätzt“.

Wie die Bundesregierung feststellt, würden in der Regel alle Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente vorgeprüft. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle führten diese Vorprüfungen nicht zu einer Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Daher sei davon auszugehen, dass die Fehlerhäufigkeit bei den vom MDK geprüften Rechnungen deutlich größer sei, heißt es bei der Bundesregierung. 

Laut Regierung werden rund zehn bis zwölf Prozent der Rechnungen für stationäre Leistungen genauer vom MDK geprüft. Der Anteil der falsch festgestellten Krankenhausrechnungen der geprüften Abrechnungen hat sich nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes von 34,8 Prozent im Jahr 2006, über 39,2 Prozent 2008 auf 42,6 Prozent in 2009 erhöht. 

Zu einem genauen Ergebnis, wie viel fehlerhafte Krankenhausrechnungen im Endeffekt kosten, stellte die Bundesregierung allerdings nicht heraus.