Zentral ist hier der neu eingeführte, sogenannte Joint Controlling Vertrag, zwischen Mitglied/Kunde und PVS. Diesen finden Sie als „Ergänzung zu den vertraglichen Vereinbarungen des Geschäftsbesorgungsverhältnisses mit der PVS an das Datenschutzrecht“ in unserer Satzung & Geschäftsbedingungen.

Ab dem 25. Mai 2018 verarbeiten wir in gemeinsamer Verantwortlichkeit Daten der Patienten zu Abrechnungszwecken, was der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem Patienten bestehenden Behandlungsvertrages dient. Dazu ist es notwendig, dass alle Patienten in transparenter Weise über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten informiert werden.

Auch unter der geänderten Rechtslage ist derzeit weiterhin die Einholung einer schriftlichen Einwilligungserklärung für die Weitergabe der Abrechnungsdaten an die PVS erforderlich. Wir haben das von uns bereitgestellte Formular für die Einwilligungserklärung, soweit sie unsere gemeinsame Verarbeitung betrifft, aufgrund der DSGVO aktualisiert und um Patienteninformationen gem. Art. 12 ff. DSGVO erweitert. Wie bisher stellen wir gerne zwei Formularvarianten zur Verfügung (Einwilligungserklärung und Anmeldebogen inkl. Einwilligungserklärung). Wie üblich können Sie diese Formulare über unseren Downloadbereich unter www.pvs-se.de herunterladen und selbst ausdrucken. Sofern Sie größere Formularmengen benötigen, senden wir Ihnen gerne auch kostenlos die gewünschte Anzahl an Formularen per Post zu. Hierzu bitte einfach per Mail eine entsprechende Nachricht an mitgliederservice@pvs-se.de schicken.

Soweit Daten eines Patienten zur Abrechnung an die PVS übermittelt werden, geschieht die Verarbeitung der übermittelten Patientendaten entsprechend der in der Patienteninformation geschilderten Art und Weise. Unsere Transparenzerklärung steht jederzeit unter www.pvs-se.de/transparenz zur Einsicht bereit. Der Inhalt dieser Patienteninformation ist zusammen mit dem Joint Controlling Vertrag die Grundlage der Zusammenarbeit mit der PVS.

Gem. Art. 13 DSGVO besteht für Arztpraxen die Verpflichtung, Ihre Patienten bezüglich aller Verarbeitungen zu informieren. Hierzu verweisen wir z.B. auf das von der KBV bereitgestellte Muster (im Internet abrufbar unter   http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php). Eine solche Information durch Sie ist gleichermaßen für alle Patienten erforderlich, egal ob über KVen oder die PVS abgerechnet wird, da die DSGVO in jedem Falle eine entsprechende Information des Betroffenen fordert. Dieses Dokument (KBV-Muster) sollten Sie jedem Patienten einmalig aushändigen. Auch hier empfiehlt sich eine beweissichere Dokumentation in der Patientenakte. Eine Veröffentlichung auf der Website, ein Aushang in der Praxis oder das Auslegen dieser Dokumente allein reicht dagegen nicht aus, kann aber ergänzend vorgenommen werden, was wir Ihnen auch empfehlen.

Bitte ergänzen Sie Ihre Praxis-Patienteninformation (z.B. KBV-Muster) um folgenden Hinweis: „Soweit eine Abrechnung durch die PVS erfolgt, erhalten Sie zur Steigerung der Transparenz weitere Informationen zum Datenschutz durch die Praxis, die auch im Internet unter www.pvs-se.de/transparenz  abrufbar sind.“

Das um den PVS-Zusatz ergänzte KBV-Muster haben wir Ihnen beispielhalft unter   www.pvs-se.de/kbvmuster  zur Einsicht bereitgestellt. Sofern Sie Ihre Patienteninformation zum Datenschutz auf Ihrer Website veröffentlichen, können Sie dort gerne auf unsere Transparenzerklärung (www.pvs-se.de/transparenz) verweisen.

Haben Sie noch Fragen? Diese beantworten wir gerne unter Tel.: 04551-8090 bzw. per Mail unter: datenschutz@pvs-se.de.