Nach einem Gespräch mit einem Versicherungsvertreter kann schon ein mulmiges Gefühl zurückbleiben. Da fragt man sich, ob es grob fahrlässig ist, keine Brillen-, Sterbegeld-, Glasbruch- oder Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Viele Versicherungen sind überflüssig oder einfach schlicht zu teuer, allerdings sind diese Beispiele aus Absurdistan häufig auch mit nicht wirklich existenziell bedrohlichen Situationen verbunden. Geht es um die berufliche Existenz, sieht es bereits anders aus. Hier muss man genau hinschauen. Und dann zeigt sich, dass es sehr wohl empfehlenswert ist, neben der Berufshaftpflicht weitere Versicherungen abzuschließen. Diese betreffen Praxisinventar, Elektronik, Betriebsunterbrechung und Betriebsausfall. Für alle Versicherungen gilt: Im Vertrag  ist höchste Sorgfalt bei der Beschreibung des abzusichernden Gutes walten zu lassen. Wichtig ist vor allem, die Weiterentwicklung der Praxis abzubilden und die Verträge anzupassen.

Risikobehaftet ist der Schritt in die Selbstständigkeit immer – gerade, wenn man sich entscheidet, eine reine Privatpraxis zu eröffnen. Das wissen auch Banken, die über Kreditvergaben entscheiden. Für die Privatpraxis geht es damit vor allem um ein überzeugendes Konzept, um ein Behandlungsangebot mit Alleinstellungsmerkmal. Wir haben noch mehr kritische Themen identifiziert: die Auswahl der richtigen Weiterbildung für die Praxismitarbeiterin, die Praxis-IT und die Verträge mit Juniorpartnern und Vertretungen. Zu all dem gibt es Vorschläge, wie Gefahren vermieden und Chancen genutzt werden können. Und damit in dieser Ausgabe auch etwas glänzt, geht es schließlich um Gold – und damit vielleicht auch um Sicherheit?

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