Einstimmig hat das Präsidium der Bundesärztekammer am 17. März den ersten Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte abgelehnt.
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und des Marburger Bundes begründete dies mit weiterem Diskussionsbedarf insbesonder ein punkto Leistungsverzeichnis. Alle beteiligten Präsidiumsmitglieder hätten nach Einsicht Nachbesserungsbedarf bei der Vergütung konstatiert. Ursprünglich wollte man den Entwurf noch vor Ostern dem Bundesministerium für Gesundheit vorlegen, so dass ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum1. Oktober 2016 realistisch gewesen wäre. Nach Scheitern des Entwurfs in letzter Minute bleibt nun abzuwarten, ob Leistungserbringer und Kostenträger in neuen Verhandlungen über eine zukunftsorientierte Gebührenordnung einen Konsens erzielen können. Nach Meinung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Montgomery, stehen jetzt normale „Tarifverhandlungen“ an, die nach seiner Einschätzung aber wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können.
Die PVS wird die GOÄ-Verhandlungen auch zukünftig eng begleiten.