Beschluss Nr. 36 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Laut dem neuesten Beschluss vom 16.12.2020 wurde die Abrechnungsempfehlung bis zum 31.03.2020 (weiterhin zum 1,0fachen Satz) verlängert. Sie erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“

Weitere Informationen und Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeszahnärztekammer unter https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html