Immer wieder gibt es ein böses Erwachen, wenn gesetzlich versicherte Patienten mit Zusatzversicherung die Privatsprechstunde eines Chefarztes besuchen und im Anschluss die Rechnung nicht übernommen wird. 

Hier wird oftmals der Unterschied zwischen privater Vollversicherung und Zusatzversicherung nicht beachtet: Beispielsweise liegen in den Verträgen der privaten Vollversicherung die Musterbedingungen des PKV-Verbandes zugrunde. Hierin ist ein einheitlicher Standard für den Kern ärztlicher Leistungen geschaffen, der auch den Besuch der Privatsprechstunde eines Chefarztes umfasst. Für private Zusatzversicherungen sind solche Musterbedingungen nicht gültig. Damit unterscheidet sich natürlich der Erstattungsanspruch eines Patienten an die Zusatzversicherung erheblich von dem Anspruch durch eine Vollversicherung.

Daher sollten „nur“ zusatzversicherte Patienten beim Besuch der Privatsprechstunde vom Chefarzt darauf hingewiesen werden, dass die Versicherung die Kosten der Behandlung eventuell nicht trägt. So können beide Parteien bereits im Vorfeld vor bösen Überraschungen bewahrt werden.