Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass eine private Pflicht-Krankenversicherung nicht gekündigt werden darf, wenn der Kunde die Prämien nicht zahlt. Dieses Kündigungsverbot gelte uneingeschränkt, da ein säumiger Kunde keine Chance habe, bei einem anderen Privatversicherer unterzukommen. Die Kündigung durch den Versicherer ist allerdings aus anderen schwerwiegenden Gründen, wie etwa wegen Betruges, durchaus...
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